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   OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20   

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OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20 (https://dejure.org/2021,2908)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.02.2021 - Verg 5/20 (https://dejure.org/2021,2908)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - Verg 5/20 (https://dejure.org/2021,2908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abfrage des Umsatzes ist keine Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzabfrage in Formblatt 124: Keine Mindestanforderung für Geschäftstätigkeit! (VPR 2021, 162)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 817
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 21/14

    Anforderungen an die Eignung eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Dagegen sei der von der Vergabekammer angeführte Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014 (Verg 21/14) nicht einschlägig, weil dem Verfahren keine Bau-, sondern Dienstleistungsaufträge zugrunde lägen und die Entscheidung zu § 16 Abs. 5 VOL/A bzw. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV ergangen sei.

    Es komme hinzu, dass der dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014 (a.a.O.) zugrunde liegende Sachverhalt in einem weiteren Punkt entscheidend vom vorliegenden Sachverhalt abweiche, weil im dortigen Vergabeverfahren selbst die Vergabestelle die Auffassung vertreten habe, mit dem von ihr verwendeten Formblatt keine Mindestanforderungen an die Geschäftstätigkeit festgelegt zu haben.

    Der Wortlaut der Abfrage des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Formblatt 124 (in Verbindung mit dem Verzicht auf die Angabe eines Mindestumsatzes) erlaubte den Bietern die Eintragung der Zahl "0", so dass mit ihm die Festlegung einer Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit nicht verbunden war (in diesem Sinne auch der von der Vergabekammer zitierte Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014, Verg 21/14, BeckRS 2015, 11625 für die Verwendung eines ähnlichen Formblattes; ähnlich auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2014, Verg 18/14, BeckRS 2016, 15869 unter B 2b der Gründe).

    Dagegen ist dem auf Seite 7 der Beschwerdebegründung vom 16.11.2020 dargelegten Argument des Antragsgegners, der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014 (a.a.O.) sei - anders als die Entscheidung vom 16.11.2011 (a.a.O.) - nicht einschlägig, weil er nicht zu einem Bau-, sondern zu einem Dienstleistungsauftrag ergangen sei und deshalb die Regelung in § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zur Anwendung gekommen sei, während im vorliegenden Falle die inhaltlich abweichende Regelung in § 6a EU Nr. 2c VOB/A einschlägig sei, nicht zu folgen.

    Deshalb kommt es für die hier entscheidende Frage der Auslegung der Vergabeunterlagen nicht auf die Frage an, ob es sich bei dem auszuschreibenden Auftrag um einen Bau- oder Dienstleistungsauftrag handelte; dieses Argument steht deshalb der Heranziehung der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014 (a.a.O.) für den vorliegenden Fall nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2011 - Verg 60/11

    Ausschließung eines Angebots wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Der Antragsgegner nimmt Bezug auf einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.11.2011 (Verg 60/11), der einen vergleichbaren Fall betreffe.

    4) Der Antragsgegner beruft sich demgegenüber zu Unrecht auf den Inhalt des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 16.11.2011 (Verg 60/11, BeckRS 2011, 27252), weil dieser Entscheidung ein Sachverhalt zugrunde lag, welcher mit der hier zu bewertenden Situation nicht vergleichbar ist.

    Wenn aber alle Bieter in einem konkreten Ausschreibungsverfahren eine Vergabebestimmung in demselben Sinne verstanden haben, entspricht es den insoweit anwendbaren Grundsätzen der Auslegung von Willenserklärungen nach §§ 133, 157 BGB, sie genau in diesem Sinne auszulegen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07.12.2001, V ZR 65/01, NJW 2002, 1038, 1039), was das OLG Düsseldorf im Beschluss vom 16.11.2011 (a.a.O.) dann auch konsequenterweise getan hat.

    Im vorliegenden, vom Senat zu beurteilenden Sachverhalt ist ein solches übereinstimmendes Verständnis aller Bieter aber gerade nicht festzustellen, so dass eine Übernahme der Auffassung des OLG Düsseldorf aus dem Beschluss vom 16.11.2011 (a.a.O.) ausscheidet.

    Dagegen ist dem auf Seite 7 der Beschwerdebegründung vom 16.11.2020 dargelegten Argument des Antragsgegners, der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014 (a.a.O.) sei - anders als die Entscheidung vom 16.11.2011 (a.a.O.) - nicht einschlägig, weil er nicht zu einem Bau-, sondern zu einem Dienstleistungsauftrag ergangen sei und deshalb die Regelung in § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zur Anwendung gekommen sei, während im vorliegenden Falle die inhaltlich abweichende Regelung in § 6a EU Nr. 2c VOB/A einschlägig sei, nicht zu folgen.

  • VK Sachsen, 02.11.2020 - 1/SVK/027-20

    Dreijahreszeitraum ist Begrenzung, keine Mindestbedingung!

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 02.11.2020 (1/SVK/027-20) wird zurückgewiesen.

    den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 02.11.2020 (1/SVK/027-20) abzuändern und den Vergabenachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückzuweisen.

  • OLG Karlsruhe, 15.04.2015 - 15 Verg 2/15

    Erstaufnahmeeinrichtung - Vergabeverfahren für ausgeschriebene

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Vielmehr sollen lediglich Referenzen aus noch weiter zurückliegenden Jahren nicht vorgelegt werden können (in diesem Sinne auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.04.2015, 15 Verg 2/15, BeckRS 2015, 20649 Rdn. 23).
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Dabei ist zu beachten, dass der Erklärungswert von Angebotsunterlagen anhand der für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätze (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.2008, X ZR 78/07, NZBau 2008, 592 Rdn. 10; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2019, 7 Verg 1/19, NZBau 2020, 327 Rdn. 32).
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Wenn aber alle Bieter in einem konkreten Ausschreibungsverfahren eine Vergabebestimmung in demselben Sinne verstanden haben, entspricht es den insoweit anwendbaren Grundsätzen der Auslegung von Willenserklärungen nach §§ 133, 157 BGB, sie genau in diesem Sinne auszulegen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07.12.2001, V ZR 65/01, NJW 2002, 1038, 1039), was das OLG Düsseldorf im Beschluss vom 16.11.2011 (a.a.O.) dann auch konsequenterweise getan hat.
  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Die Vergabestellen trifft die Verpflichtung, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüche zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.2012, X ZR 130/10, NZBau 2012, 513 Rdn. 9; Beschluss vom 06.10.2020, XIII ZR 21/19, NZBau 2021, 57 Rdn. 8).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZR 21/19

    Ortenau-Klinikum

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Die Vergabestellen trifft die Verpflichtung, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüche zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.2012, X ZR 130/10, NZBau 2012, 513 Rdn. 9; Beschluss vom 06.10.2020, XIII ZR 21/19, NZBau 2021, 57 Rdn. 8).
  • OLG Naumburg, 09.08.2019 - 7 Verg 1/19

    Gefangenentelefoniesystem - Ausschluss von Vergabeverfahren betreffend

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Dabei ist zu beachten, dass der Erklärungswert von Angebotsunterlagen anhand der für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätze (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.2008, X ZR 78/07, NZBau 2008, 592 Rdn. 10; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2019, 7 Verg 1/19, NZBau 2020, 327 Rdn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 18/14

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von im Steinkohlebergbau

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20
    Der Wortlaut der Abfrage des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Formblatt 124 (in Verbindung mit dem Verzicht auf die Angabe eines Mindestumsatzes) erlaubte den Bietern die Eintragung der Zahl "0", so dass mit ihm die Festlegung einer Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit nicht verbunden war (in diesem Sinne auch der von der Vergabekammer zitierte Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.11.2014, Verg 21/14, BeckRS 2015, 11625 für die Verwendung eines ähnlichen Formblattes; ähnlich auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2014, Verg 18/14, BeckRS 2016, 15869 unter B 2b der Gründe).
  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 2/23

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eigenerklärung

    Wurden Eignungskriterien nicht ausdrücklich formuliert, muss aus dem Umfang der von den Bietern vorzulegenden Unterlagen und abzugebenden Erklärungen ein Rückschluss auf den Inhalt des Eignungskriteriums gezogen werden (OLG Dresden, Beschluss vom 5. Februar 2021, Verg 4/20, NZBau 2021, 817 Rn. 29 [juris Rn. 34]).

    Die Bestimmung, die Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben, beinhaltet auch nicht die Mindestanforderung, in allen drei Jahren mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungen überhaupt Umsatz gemacht zu haben (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 5. Februar 2021, Verg 5/20, juris Rn. 34; OLG Koblenz, NZBau 2013, 63 [juris Rn. 6]).

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